Chancen und Risiken

Präambel
Die OLIG AG bittet jeden Interessenten, diese Information vor einem Erwerb der angebotenen Aktien zu studieren und ggf. durch Fach leute seines Vertrauens prüfen zu lassen, sofern er nicht bereits selbst Erfahrungen mit Aktiengeschäften hat. Die Aktien stammen aus Eigenbeständen, die die OLIG AG von Dritten erworben hat. Der Erwerb sogenannter Sekundärmarktaktien beinhaltet naturgemässe, wirtschaft liche Risiken, die der Investor zur Kenntnis nimmt und anerkennt. Da die Aktien der OLIG AG nicht öffentlich gehandelt werden, wird der Investor Aktionär einer nicht quotierten Gesellschaft, die im schlimmsten Fall zu einem extern nicht zu beeinflussenden, festgesetzten Preis verkauft wurde, der zwischen dem Käufer und der OLIG AG individuell fixiert wurde. Aussagen und Informationsmaterialien über die OLIG AG, die nicht von ihr genehmigt wurden, sind unzulässig und dienen nicht der Akquisition von Investoren. Sollten dennoch nicht autorisierte Aussagen oder Werbeunterlagen verwendet werden, übernimmt die OLIG AG keine Haftung hierfür.
Das ggf. verwendete Prospektmaterial wird beauftragten Vermittlern/Beratern ausschliesslich dafür zur Verfügung gestellt, um es unverändert auftragsgemäss an Interessenten auszuhändigen.

Allgemeine Risiken
Die angebotenen Aktien sind grundsätzlich hochspekulativ. Sie beinhalten ein sehr hohes Wagnis und sollten nur von Personen erworben werden, die finanziell unabhängig und in der Lage sind, im negativsten Fall einen Totalverlust ihrer investierten Mittel zu verkraften. Ein Erwerber sollte sich mit den nachfolgend zusammenfassend beschriebenen Risiken eingehend vertraut machen. Ein Interessent, der mit den Praktiken dieses Angebotes nicht vertraut ist oder nicht von dritter, unabhängiger und fachkundiger Seite beraten wurde, sollte generell nicht investieren. Ein Erwerber sollte sich auch nicht durch euphorische oder relativierende Aussagen zu Investitionen in die angebotenen Aktien verleiten lassen. Es handelt sich keinesfalls um ein abgesichertes Investment. Jeder Interessent sollte mit Aktienbeteiligungen, wie beschrieben, Erfahrung haben. Falls dies nicht zutrifft, sollte sich der Interessent vorher eingehend über derartige Investitionen aufklären lassen oder von dem Angebot Abstand nehmen. Jeder Anleger sollte sich dieser Risiken bewusst sein, bevor er diese Aktien erwirbt. Die Gesellschaft erwartet von ihren Aktionären, dass sie ggf. auch bereit sind, geschäftliche Höhen und Tiefen mit zu tragen. Bei der Investition in Aktien aus diesem Angebot darf es sich nicht um eine kurzfristige Investition handeln. Diese Risiken gelten auch für ggf. später fusionierende Gesellschaften.

Verwässerung
Verwässerung ist eine Reduzierung des materiellen Nettobuchwertes der Investition eines Käufers, gemessen anhand der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem materiellen Nettobuchwert der Aktien nach der Durchführung des Kaufs. Der materielle Nettobuchwert des Stammkapi tals ist gleich dem Eigenkapital anwendbar auf das Stammkapital gemäss der Bilanz der Gesellschaft, dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Namenaktien. Als Ergebnis einer solchen Verwässerung würden die Käufer der hier angebotenen Aktien bei der Liquidation der Gesellschaft prozentual weniger als ihre anfängliche Investition erhalten. Da es sich um Sekundäraktien handelt ist eine Verwässerung aus diesem Grunde nicht zu erwarten. Sollten zukünftig weitere Erhöhungen des Aktienkapitals durch Emissionen von neuen Aktien vorgenommen werden, kann dies jedoch auch zu einer Verwässerung zum Nachteil der dann vorhandenen (Alt-) Aktionäre führen, d.h. die einzelne Aktie wird durch die Erhöhung der Aktienanzahl weniger wert. Dies ist wäre z.B. dann der Fall, wenn die Zeichnungsbeträge pro Aktie unter dem Wert der bis dahin bereits aus- gegebene Aktien liegen. Dabei entsteht eine Verwässerung in anderer Richtung. Derartige weitere Aktienausgaben behält sich die Gesellschaft grundsätzlich vor. Auf Entscheidungen über neue Aktienausgaben hat der Aktionär keinen Einfluss.

Vertriebskosten
Bei diesem Angebot fallen Provisions- und Verkaufskosten an. Diese Kosten belaufen sich bis auf 19 % des Erwerbspreises pro Aktie.

Preisbildung - Keine Handelbarkeit
Die Aktien aus diesem Angebot sind gegenwärtig nicht frei handelbar. Sie unterliegen jedoch keinerlei Beschränkungen in ihrer privaten oder gewerblichen Übertragbarkeit. (siehe auch Ziffer 14)

Keine Gewinnausschüttung
Die Gesellschaft hat bisher noch keine Gewinne ausgeschüttet. Die Gesellschaft hat auch in absehbarer Zukunft nicht die Absicht, Gewinne auszuschütten. Es ist vielmehr beabsichtigt, etwaige Gewinne zu reinvestieren und so für die Entwicklung und Förderung des Geschäftes der Gesellschaft zu verwenden. Dieser Aktienerwerb ist nicht für Interessenten geeignet, die eine jährliche Dividende erwarten bzw. darauf angewiesen sind.

Währungsrisiko / Risiko einer Rechtsverfolgung
Der Wert der Aktie ist in Schweizer Franken fixiert. Das möglicherweise durch Kursschwankungen der Stammwährung des Aktionärs gegenüber dem Schweizer Franken bestehende Währungsrisiko geht naturgemäss grundsätzlich zu Lasten des Investors/Aktionärs. Der Anleger sollte sich bewusst sein, dass es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz handelt. Möglicherweise kann eine Rechtsverfolgung bzw. die Durchsetzung etwaiger Ansprüche für die Aktionäre ausserhalb der Schweiz nur unter erschwerten Voraussetzungen, höheren Kosten und darüber hinaus in einem fremden Rechtskreis vorgenommen werden.

Allgemeine Geschäftsrisiken
Die Geschäftsentwicklung, wie von der betreffenden Gesellschaft geplant, ist typischerweise unvorhersehbaren Einflüssen ausgesetzt. Sehr häufig ist auch das zur Geschäftsausweitung vorgesehene Finanzbudget nicht ausreichend. Ein Scheitern der geplanten Massnahmen kann daher, trotz etwaiger Kapitalerhöhungen oder Fremdmittelaufnahmen, nicht generell ausgeschlossen werden. Falls es der Gesellschaft nicht gelingt, sich am Markt gegenüber etwaigen Wettbewerbern durchzusetzen, können die Investoren ihr gesamtes investiertes Kapital oder einen Grossteil dessen verlieren. Die Gesellschaft wird sich auf die Beurteilung und die Beschlüsse Ihrer Geschäftsleitung verlassen. Es wurden keine wirtschaftlich rückversicherbaren Durchführbarkeitsstudien, Markanalysen oder Berichte von unabhängigen Dritten ausserhalb eingeholt, da die Gesellschaft sich hierbei ausschliesslich auf die Qualifikation und die Sachkundigkeit der eigenen Geschäftsführung verlässt.

Geschäftsführung und Gesellschaftskontrolle
Historisch war die Gesellschaft stark von der Fähigkeit und Erfahrung ihres Gründers, sowie von einer kleinen Anzahl Mitarbeitern abhängig, die ihre wesentliche technische und kaufmännische Erfahrung einbrachten. Angesichts des erwarteten zukünftigen Wachstums in Verwaltung, Marketing und Herstellung muss die Gesellschaft voraussichtlich die Kompetenz ihres Managements durch die Aufnahme neuer Mitglieder in ihren Verwaltungsrat erhöhen. Das Ausscheiden eines bzw. mehrerer der leitenden Angestellten und Verwaltungsratsmitglieder hätte somit ggf. signifikant nachteilige Auswirkungen auf die Geschäfte und Pläne der Gesellschaft.

Zukünftiger Kapitalbedarf
Sofern die Gesellschaft in Zukunft andere Unternehmen zu kaufen/zu übernehmen beabsichtigt und dafür zusätzliches Kapital aufnimmt wird sie weitere im eigenen Bestand befindliche Aktien im Sekundärmarkt anbieten oder eine Kapitalerhöhung durchführen. Dieses Verfahren führt dann zu einer proportionalen Reduzierung der Gesellschaftsanteile des Käufers der auftragsrelevanten Aktien.

Akquisition von Firmenanteilen durch Aktientausch
Beteiligungsübernahmen von Firmen und Werten sollen in Zukunft auch durch Aktientauschverfahren erfolgen. Dies entlastet den „Cashflow“ der Gesellschaft; soweit hierfür jedoch Gelder aufgebracht werden, fliessen diese nicht der erworbenen Beteiligungsgesellschaft zu, sondern dem Aktieninhaber, der diese Aktien an die Gesellschaft veräussert.

Angaben über die Wertpapiere
Die OLIG AG bietet bestimmte Namenaktien mit einem Nennwert von 0.10 CHF zu einem höheren Preis vor Abzug von Provisionen und anderen Angebotskosten an. Kein Inhaber von Namenaktien besitzt ein Vorzugsrecht für den Erwerb zusätzlicher Effekten der Gesellschaft. Bei Auflösung, Liquidation oder Abwicklung der Gesellschaft werden die Aktiva anteilmässig auf einer Aktieninhaberschaftsgrundlage an die Inhaber der Namenaktien vertellt. Alle ausgegebenen Namenaktien sind voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig, d.h. die Aktien werden bei Ausgabe gegen Bezahlung dieser hiermit als vollständig bezahlt und nicht nachschusspflichtig angesehen. Jeder Inhaber von Namenaktien besitzt eine Stimme pro Aktie in Bezug auf alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die per Gesetz von den Aktionären entschieden werden müssen. Aktionäre sind bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nicht zu einer kumulativen Stimmabgabe berechtigt. Demzufolge können die Inhaber von mehr als 50% der für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder stimmberechtigten Aktien alle Verwaltungsratsmitglieder wählen, deren Wahl sie wünschen.

Preisfestlegung / Verbundene Rechte
Es existiert kein signifikanter Markt für die Aktien und es gibt keine Zusicherung, dass sich nach dem Angebot ein Markt entwickeln wird. Jede Aktie gewährt auf den Aktionärsversammlungen eine Stimme. Alle Namenaktien nehmen gleichwertig an der Ausschüttung von Dividenden und Verteilung des Liquidationserlöses teil.

Übertragbarkeit
Für Erwerber der Aktien gibt es keine Beschränkungen des Wiederverkaufs. Er ist jedoch verpflichtet, den Verkauf seiner Namenaktien der OLIG AG anzuzeigen, damit der neue Eigentümer in das Aktienbuch eingetragen werden kann. Hierzu ist der rechtsgültige Erwerb nachzuweisen. Ferner müssen die statuarischen Bedingungen erfüllt sein.

Schutzerklärung
Sämtliche für eine Investition wesentlichen Informationen und Hinweise, sowie die für diese Gesellschafts- und Beteiligungsform typischen, hier dargestellten Chancen und Risiken wurden aus Sicht der Verantwortlichen korrekt und vollständig beschrieben. Mit der Unterschrift auf dem Zeichnungsschein erklärt der Käufer folgendes:

Dass sein Entschluss zum Erwerb der Aktien einzig und allein auf den vorliegenden Textausführungen beruht und das er nicht etwa durch werbliche Anpreisungen dazu verleitet worden ist. Insbesondere haben die ggf. involvierten Mitarbeiter von Vermittlungsgesellschaften dem Erwerber gegenüber keine relativierenden Aussagen gemacht, die von diesem Text abweichen, ihn einschränken oder erweitern. Dies gilt vor allem für Aussagen über die künftige Geschäfts- und/oder Wertentwicklungen dieses Angebotes.

Dass er darauf hingewiesen wurde, sich ggf. nach seinem eigenen Ermessen vorher von Steuer-/Finanzberatern, Juristen oder Auskunfteien beraten zu lassen, ob ein solches Investment für ihn in Frage kommt.

Dass er im Erwerb von Firmenanteilen dieser Art nicht unerfahren ist und dass ihm die Gepflogenheiten und Risiken bekannt sind und dass ein theoretisch denkbarer Verlust seiner Investition ihn keinesfalls finanziell oder gar existentiell gefährden könnte. Das ihm gegenüber weder den dokumentierten Tatsachen widersprechende bzw. diese relativierenden Aussagen getätigt wurden noch das Wagnishinweise beschönigt oder als allgemein nachteilig erachtete, für die Anlageentscheidung bedeutsame Tatsachen verschwiegen wurden.

Diese Anlage- und Beraterschutzerklärung dient dem Schutz des Investors, wie auch des Beraters, der mit der Vermittlung des vorliegenden An-gebotes befasst ist. Die Haftung für Zahlen/Planungsdaten, soweit sie sich auf Annahmen beziehen, ist ausgeschlossen. Gesetzliche und recht- sprechungsbedingte Anpassungen sowie durch wirtschaftliche Entwicklungen/Einflüsse bedingte Änderungen müssen im Gesamtinteresse des Unternehmens vorbehalten bleiben. Dieser Kaufvertrag ist nach Schweizer Recht geschlossen. Sollten einzelne Passagen des Vertrages ungültig sein, bleiben die anderen davon unberührt.